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Mit der geplanten Novelle des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) steht Österreich vor der größten Reform des Strommarkts seit über zwei Jahrzehnten. Ziel der Bundesregierung ist es, die Strompreise langfristig zu senken, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und den Ausbau erneuerbarer Energien konsequent voranzutreiben. Gleichzeitig sollen neue Marktmodelle gefördert und soziale Gerechtigkeit gestärkt werden.
Die Versorgungssicherheit soll langfristig gewährleistet werden – insbesondere in Zeiten schwankender Erzeugung aus Photovoltaik und Wind. Der sogenannte Versorgungssicherheitsmechanismus wird bis 2030 verlängert. Zudem werden Netzbetreiber künftig verpflichtet, verbindlich offenzulegen, wann und unter welchen Bedingungen ein Netzanschluss möglich ist.
Neu ist auch die Möglichkeit sogenannter Teilanschlüsse. Das bedeutet:
Diese Änderungen verbessern die Investitionssicherheit – insbesondere für Unternehmen, die in Eigenproduktion und erneuerbare Energie investieren möchten.
Mit der sogenannten „Strompreis-runter-Garantie“ verpflichtet das Gesetz Energieversorger dazu, sinkende Großhandelspreise binnen sechs Monaten an Endkund:innen weiterzugeben. Die Regulierungsbehörde E-Control erhält erweiterte Kompetenzen zur Preisüberwachung. Für Unternehmen mit mehr als 25.000 Zählpunkten werden dynamische Stromtarife verpflichtend – ein wichtiger Schritt in Richtung marktorientierter Energiepreise.
Besonders für Betriebe mit intelligentem Lastmanagement eröffnen sich dadurch Möglichkeiten zur Kostenoptimierung: Strom kann dann genutzt werden, wenn er am günstigsten ist.
Auch soziale Aspekte spielen im ElWG eine wichtige Rolle. Rund 250.000 Haushalte mit geringem Einkommen sollen durch einen bundesweit einheitlichen Sozialtarif profitieren. Bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 kWh beträgt der Preis nur sechs Cent pro Kilowattstunde – eine Maßnahme, die laut Regierung durch die Energieversorger getragen wird.
Ein besonders kontroverser Punkt betrifft die Einführung von Netzentgelten für Strom, der ins Netz eingespeist wird. Damit werden auch Betreiber von Photovoltaik- und Windkraftanlagen – sowohl privat als auch gewerblich – künftig stärker zur Kasse gebeten. Hinzu kommt die sogenannte Spitzenkappung, bei der:
Branchenvertreter wie der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich oder die IG Windkraft sehen darin eine massive Benachteiligung für die Erneuerbaren und warnen vor einem Investitionsstopp.
Das Gesetz sieht außerdem eine Reform der Netzentgelte vor. Diese sollen künftig stärker an das tatsächliche Verbrauchsverhalten gekoppelt werden. Wer Strom dann verbraucht, wenn das Netz wenig ausgelastet ist, soll finanziell profitieren.
Konkret bedeutet das:
Das schafft neue Anreize für Energieeffizienz und ermöglicht innovative Geschäftsmodelle für Unternehmen, Kommunen und Wohnbauträger.
Erstmals schafft das Gesetz auch rechtliche und technische Rahmenbedingungen, um neue Marktteilnehmer – etwa Energiegemeinschaften, Prosumer oder Betreiber von Hybridanlagen – besser zu integrieren. Das betrifft sowohl Netzanschlussfragen als auch Tarifstrukturen. Für innovative Unternehmen, die in neue Geschäftsmodelle rund um Eigenversorgung, Speicher oder Energieteilung investieren, entsteht ein deutlich transparenteres und kalkulierbareres Umfeld.
Quellen: