5.12.22

Klimafreundliches Mobilitätsmanagement

Klimafreundliches Mobilitätsmanagement

Neben den Themen Elektromobilität und Ladeinfrastruktur werden klimafreundliche Mobilitätslösungen, die zur Forcierung des Radverkehrs, zu umweltschonendem Mobilitätsmanagement auf regionaler, kommunaler, betrieblicher sowie touristischer Ebene und zur Umstellung von Transportsystemen beitragen gefördert. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Berechnung der Förderung erfolgt in Abhängigkeit der gesetzten Maßnahme entweder in Form eines Prozentsatzes der förderungsfähigen Investitionsmehrkosten oder als Pauschale (bis 30%). Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis längstens 28.02.2023 (12 Uhr) möglich. Gefördert werden Investitionen in klimafreundliche Mobilitätslösungen. Die förderungsfähigen Kosten ergeben sich aus den Investitionsmehrkosten sowie Kosten für Planung, Betrieb und Montage. Betriebskosten im Sinne der Förderungsrichtlinien werden hinsichtlich der Unterstützung zur wirtschaftlichen Erholung im Zuge der Covid-19- Pandemie für fünf Jahre ab Umsetzungsbeginn gefördert. Des Weiteren können mit den Investitionen und Betriebskosten im Zusammenhang stehende immaterielle Vorleistungen (wie z. B. Mobilitätsmanagementkonzepte, etc.) gefördert werden.

Beispiele:

  • Umstellung beispielsweise vomLKW auf ein elektrisches Förderband
  • Transportrationalisierung
  • Umstellung auf CO2 -neutrale Logistik,
  • Umsetzung von Sharing-Modellen (z. B. Bikesharing und Carsharing-Modelle),
  • Einrichtung von bedarfsorientierten Verkehrssystemen
  • Mikro-Öffentlicher Verkehrssystemen (Gemeindebus, Betriebsbus, Rufbus..)
  • Mobilitätszentralen
  • Jobrad
  • Veranstaltungsmobilität
  • Bewusstseinsbildende Maßnahmen, wie Ausbildungs- und Schulungsprogramme, Veranstaltungen, Informationsmaßnahmen für aktive Mobilität und klimafreundliche Mobilitätslösungen
  • Planungs- und Beratungsleistungen inkl. erforderlicher Vorleistungen wie z. B. Digitalisierungsarbeiten für die Graphenintegrations-Plattform (GIP.gv.at) im Projektgebiet, Verkehrs- und Mobilitätsmanagementkonzepte, Studien und Gutachten
  • Kosten im Zusammenhang mit Radinfrastruktur und entsprechenden Begleitmaßnahmen
  • Investitionen zur Errichtung von überdachten Radabstellanlagen, die außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums(Straßengrundstück gemäß Grundstückskataster) errichtet werden. Maximal könnenAbstellplätze für bis zu 100 Fahrräder gefördert werden.  

Gerne unterstützt das Energieforum Kärnten bei der Planung und Umsetzung von klimafreundlichen Mobilitätsprojekten.

Quelle: Partner des Energieforum Österreich - Energieforum Kärnten | Mag. Berndt Triebel