27.9.22

Kreislaufwirtschaft - EU Aktionsplan

Kreislaufwirtschaft - EU Aktionsplan

Die Europäische Kommission hat am 11. März ihren neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft 2020 veröffentlicht. Mit dem Aktionsplan unternimmt die Kommission einen mutigen Schritt, um die europäische Wirtschaft von einer linearen Wirtschaft zu einer Kreislaufwirtschaft umzuwandeln und damit einen Paradigmenwechsel in der Wirtschaftsstruktur Europas einzuleiten. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Konsumgewohnheiten so zu verändern, dass Abfall gar nicht erst entsteht, und einen soliden und kohärenten Rahmen für eine Produktpolitik zu schaffen, die nachhaltige Waren, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle zum Standard macht. Bedauerlicherweise gibt es derzeit keine konkreten, quantifizierbaren Ziele für die Menge der von der Wirtschaft insgesamt verbrauchten Ressourcen. Theoretisch führt der Aktionsplan jedoch eine Reihe von Maßnahmen ein, die die Art und Weise, wie unsere Produkte im Rahmen einer Kreislaufwirtschaft hergestellt und verwendet werden, grundlegend verändern können.

Die drei Hauptkomponenten des neuen Rahmens für eine nachhaltige Produktpolitik sind:

• Konzepte für die Produktgestaltung

• Maßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherrechte

• Maßnahmen zur Förderung umweltfreundlicherer Produktionsmethoden

Die Kommission will unter anderem prüfen, wie der Schutz der Verbraucher vor "Greenwashing" und vorzeitiger Veralterung weiter verbessert werden kann, und Mindeststandards für Nachhaltigkeitssiegel, Logos und Informationshilfen festlegen, um die Position der Verbraucher zu stärken.

Vorrang haben die "wichtigsten Produktwertschöpfungsketten" oder Produktbereiche mit den größten Umweltauswirkungen. Dazu gehören Textilien, Elektronik und IKT, Batterien, Gebäude und Bauwesen, Verpackungen, Möbel und Autos. Auf der Grundlage ihres Potenzials für Kreislaufwirtschaft und Umweltauswirkungen werden weitere Produktgruppen dazukommen.

Zahlreiche Initiativen zielen darauf ab, vorzeitige Veralterung zu bekämpfen und nachhaltige Produkte zur Norm zu machen. Beispielsweise erleichtern Mindestanforderungen an die Reparaturfähigkeit die Demontage von Smartphones und verlängern damit ihre Lebensdauer erheblich.

Die EU beabsichtigt auch, ein Ziel für die Verringerung der Lebensmittelabfälle festzulegen und verpflichtet sich, zusätzliche Maßnahmen zur Verringerung von Verpackungen zu ergreifen. Der Aktionsplan befasst sich auch mit Fragen im Zusammenhang mit Mikroplastik, der Verwendung von biobasierten und biologisch abbaubaren Kunststoffen und der Versorgung mit diesen Materialien.

Die Förderung eines integrativen und gerechten Übergangs zur Kreislaufwirtschaft erfordert die ausdrückliche Anerkennung und Unterstützung der Rolle, die soziale Unternehmer dabei spielen. Die arbeitsintensiven Tätigkeiten der Wiederverwendung, Reparatur und Wiederaufbereitung können durch die Stärkung der Sozialwirtschaft, deren Vorreiterrolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft im Aktionsplan ausdrücklich anerkannt wird, einen größeren sozialen Wert durch die Vermittlung von Fähigkeiten und die Schaffung von Arbeitsplätzen für Benachteiligte erzielen.

Insgesamt ist es wichtig, den Aktionsplan als einen bedeutenden und ehrgeizigen Schritt in Richtung einer Kreislaufwirtschaft zu betrachten. Indem das Potenzial der Kreislaufwirtschaft sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten voll ausgeschöpft wird, sollte die Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Ziele beitragen.

Weitere Informationen dazu gibt es auf CircularFutures.