3.9.25

Transformation zum ökosozialen Wirtschaften

Transformation zum ökosozialen Wirtschaften

Mit der Omnibus-Verordnung hat die Europäische Kommission im Februar 2025 ein klares Signal gesetzt. Ziel ist es, bestehende Vorschriften zu vereinfachen, Berichtspflichten zu harmonisieren und Investitionen in nachhaltige Aktivitäten zu stärken.

Konkret betrifft die Verordnung Anpassungen an:

  • CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) – Schwellenwerte und Fristen werden angepasst.
  • CSDDD / Lieferkettenrichtlinie – neue Vorgaben für große Unternehmen, die indirekt auch KMU betreffen.
  • EU-Taxonomie-Verordnung – bleibt die Grundlage für die Definition nachhaltiger Tätigkeiten.

Damit will die EU mehr Kohärenz schaffen und gleichzeitig den administrativen Aufwand reduzieren.

Indirekte Berichtspflicht für KMU

Auch wenn viele KMU nicht direkt unter die CSRD fallen, sind sie zunehmend betroffen.
Der Grund: große Unternehmen müssen ESG-Daten entlang ihrer gesamten Lieferkette berichten.

Das bedeutet für KMU:

  • sie müssen ESG-Fragen beantworten,
  • Nachweise über Umwelt- und Sozialstandards liefern,
  • ihre Prozesse an den Erwartungen größerer Geschäftspartner ausrichten.

Frühzeitige Vorbereitung wird damit zum Wettbewerbsvorteil.

Chancen statt Anpassungsdruck

Viele Unternehmen verharren derzeit in einer abwartenden Haltung. Doch Warten birgt Risiken:

  • Strategisch – wertvolle Zeit für die Ausrichtung der Geschäftsstrategie geht verloren.
  • Wirtschaftlich – kurzfristige Anpassungen verursachen hohe Kosten.
  • Kulturell – Nachhaltigkeit wird als Pflicht erlebt, nicht als Chance.

Wer früh handelt, kann Nachhaltigkeit gezielt in seine Geschäftsprozesse integrieren und sich aktiv am Markt differenzieren.

Nachhaltigkeit als Führungsaufgabe

Die Transformation zum ökosozialen Wirtschaften ist mehr als Compliance. Sie ist eine Frage der Haltung und Verantwortung.

Für Führungskräfte bedeutet das:

  • Nachhaltigkeit wird Teil der strategischen Entscheidungen.
  • Mitarbeitende und Partner werden in den Prozess eingebunden.
  • Ökologische und soziale Aspekte stehen gleichberechtigt neben wirtschaftlichen Zielen.
Freiwillige Veränderung von innen heraus bedeutet Chancen erkennen, aktiv gestalten, strategisch vorausdenken. Externer Änderungszwang bedeutet Risiken vermeiden, eventuell hohe Anpassungskosten tragen und unter Druck agieren.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
  • Reporting vorbereiten: ESG-Daten frühzeitig sammeln und strukturieren.
  • Lieferkette aktiv gestalten: Nachhaltigkeitskriterien bei Zulieferern etablieren.
  • Standards nutzen: DNK oder VSME als Einstieg für KMU anwenden.
  • Führungskräfte qualifizieren: ESG-Kompetenz in Management und Kommunikation ausbauen.
  • Nachhaltigkeit integrieren: Unternehmensstrategie, Vertrieb und Personalentwicklung daran ausrichten.

Die Omnibus-Verordnung markiert den Übergang von freiwilliger Nachhaltigkeit zu klaren Vorgaben. Für Unternehmen in Österreich bietet sie die Möglichkeit, jetzt die Weichen zu stellen.

Die Frage lautet nicht mehr: Müssen wir?
Sondern: Wie gestalten wir unsere Transformation zum ökosozialen Wirtschaften?

Quellen: